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Persönliche und fachliche Eignung

Grundsätzlich kannst du also ohne konkrete Voraussetzungen den Vorbereitungskurs für den Ausbilderschein machen. Doch um andere Menschen auszubilden, sind bestimmte Voraussetzungen im Berufsbildungsgesetz festgelegt. Unter anderem steht im §28 des BBiG: „Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist.“ Was ist nun genau mit persönlicher und fachlicher Eignung gemeint?

Die Grundlage, um als Ausbilder tätig zu sein, ist die persönliche Eignung. Nach der AEVO besitzt grundsätzlich jeder die nötige persönliche Eignung, um ausbilden zu dürfen. Eine genaue Definition, wer geeignet ist findest du jedoch nicht, es wird aber im § 30 BBiG darauf hingewiesen, dass keine persönliche Eignung vorliegt, wenn

  1. Kinder oder Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen oder
  2. die Arbeits- oder Fachkraft im Vorfeld strafrechtlich in Erscheinung getreten ist oder wiederholt gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat

Die fachliche Eignung ist in § 30 BBiG geregelt. Wenn du ausbilden möchtest, musst du über die beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten verfügen, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte notwendig sind. Du musst in deinem Arbeitsbereich über einen ausreichenden Wissensstand verfügen, den du an deine Auszubildenden weitergeben wirst. Du bist fachlich geeignet, wenn

  1. für den auszubildenden Fachbereich eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt
  2. ein vergleichbares Studium abgeschlossen ist
  3. durch Fort-, Weiterbildung oder Seminare eine entsprechende Qualifikation vorliegt
  4. eine langjährige Berufserfahrung in deiner Branche vorliegt, die durch eine Kammer

anerkannt wurde.

Als Ausbilder solltest du neben deinen fachlichen Qualifikationen auch über persönliche Eigenschaften verfügen, denn für die meisten jungen Menschen ist die Arbeitswelt mit all den großen und kleinen Herausforderungen noch neu. In erster Linie hast du eine Vorbildfunktion und musst allen Auszubildenen gegenüber fair sein. Mit Geduld und Ruhe, sowie authentischem und überzeugendem Auftreten erleichterst du den Auszubildenden den Einarbeitungsprozess und schaffst ein positives und leistungsförderndes Arbeitsumfeld. Mit deiner ganzen Erfahrung und der Weitergabe von wertvollen Tipps, kannst du ein gutes Vertrauensverhältnis aufbauen. Trotz bestmöglicher Vorbereitungen wird es sicher hin und wieder auch zu Problemen kommen. Jetzt kommt es auf deine Fähigkeit an, diese mit Bestimmtheit aber auch Einfühlungsvermögen zu lösen.

Ausbilder zu sein ist mehr als nur eine Tätigkeit. Das Betreuen deiner Auszubildenen wird zukünftig einem Großteil deiner Arbeit einnehmen. Junge Menschen durch die Ausbildungszeit zu begleiten ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die dann belohnt wird, wenn aus deinen Auszubildenen qualifizierte Fachkräfte geworden sind.

Voraussetzungen für die AdA-Prüfung bei der IHK

Für die Anmeldung zur AdA-Prüfung gibt es keine Voraussetzungen. Du musst keine Kriterien erfüllen, um die AEVO-Prüfung abzulegen. Nach Abschluss der Prüfung erhältst du den AdA Schein. Die Ausbildereignung gemäß AEVO ist in ganz Deutschland anerkannt. Der Ausbilderschein wird von den Industrie- und Handelskammern beziehungsweise den Handwerkskammern vergeben und ist somit von etablierten Institutionen anerkannt.

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