Jedes Jahr erhalten tausende Jugendliche einen neuen Ausbildungsvertrag, der im Rahmen des dualen Systems abgeschlossen wird. Bis auf geringe Schwankungen wird die Zahl der Ausbildungsverhältnisse weiterhin hoch bleiben. Das erfordert einen kontinuierlichen Bedarf an qualifizierten betrieblichen Ausbildern. Ist es dein Ziel, diese Verantwortung zu übernehmen, musst du deine Eignung und Qualifikation durch die vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Ausbildereignungsprüfung dokumentieren.
„AEVO“ ist die Abkürzung für „Ausbilder-Eignungsverordnung“. Oft wird statt AEVO auch von „Ausbildung der Ausbilder” (AdA) und statt „AEVO Prüfung” von “AdA Schein”, „Ausbilderschein” oder „Ausbilder-Eignungsprüfung” gesprochen. Für die AEVO-Prüfungsurkunde gibt es auch folgende Bezeichnungen:
Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG) ist ein Ausbilder für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten in einem Unternehmen verantwortlich. Dazu muss der Ausbilder bestimmte Eignungsanforderungen erfüllen, die er mit dem Ausbilderschein nachweist. In der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) ist festgeschrieben, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ausbilden zu dürfen. Der AdA Schein ist somit eine staatlich anerkannte und standardisierte Qualifikation, die dich dazu berechtigt, Ausbildungsinhalte eines Ausbildungsprogramms direkt, selbstständig und in erheblichem Umfang zu vermitteln. Junge Menschen auszubilden ist eine ausgesprochen verantwortungsvolle Aufgabe. Die BMA bereitet dich mit der Ausbildung AdA Schein bestens auf die Prüfung bei der Industrie und Handelskammer oder der Handwerkskammer vor, damit du zukünftig die spannende Herausforderung als Ausbilder wahrnehmen kannst.
Sobald du die Lernmodule und die Abschlussprüfung bei der BMA erfolgreich absolviert hast, bekommst du eine Teilnahmebescheinigung. Diese Qualifikation ist eine ausgezeichnete Vorbereitungsmaßnahme für die Prüfung bei der IHK. Die Prüfung bei der IHK oder HKW bestätigt dir die Ausbildereignung.
Der Ablauf und der Umfang der Ausbilder-Eignungsprüfung ist in der AEVO festgelegt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. In der schriftlichen Teilprüfung wird dein Fachwissen aus verschiedenen Themen abgefragt. Meist gibt es diverse Fallbeispiele und dazu passende Multiple-Choice Fragen. Der Praxisteil erfolgt dann ein paar Wochen nach der schriftlichen Prüfung. Der praktische Teil besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation. Dazu wählst du aus deinem Ausbildungsalltag eine berufstypische Ausbildungssituation. Anschließend findet ein Fachgespräch statt, das sich an die gewählte Ausbildungssituation und deren Ausführung anlehnt. Direkt nach der Prüfung erhältst du die Bescheinigung über das Bestehen.
Für die Abnahme der Ausbilderprüfung ist der Geschäftsbereich der IHK in der Stadt zuständig, in der du wohnst, wo du beschäftigt bist oder wo der Anbieter der Vorbereitungsmaßnahme seinen Geschäftssitz hat. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Präsenz- oder Online-Seminar handelt.
Am 1. August 2009 trat die Ausbilder-Eignungsverordnung in Kraft. Seitdem ist das Ausbilden ohne AdA Schein nicht mehr zulässig. Die Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat eindeutige Voraussetzungen definiert, wer im Sinne des Berufsbildungsgesetzes als Ausbilder gilt. Es gibt nur noch wenige Ausnahmen, die ihre fachliche Eignung nicht nachweisen müssen. Nur wer vor Inkrafttreten der AEWO-Fassung vor 2009 bereits als Ausbilder tätig war, darf in seinem Betrieb ohne entsprechenden Nachweis weiter ausbilden.